Vorsorge für das Kind

Herzliche Glückwünsche zur Geburt Ihres Kindes!

Liebe Eltern, Sie sind Zeugen eines wahren Wunders geworden: ein kleines Geschöpf ist plötzlich in Ihr Leben getreten und beansprucht von nun an Ihre ganze Aufmerksamkeit. Der Zauber dieses wunderschönen Moments wird Sie noch lange begleiten. Er wird Sie durch die ersten Wochen und Monate mit Ihrem neugeborenen Kind hindurch tragen; durch Situationen der Unsicherheit hindurch, auch über Phasen starker Beanspruchung hinweg, vor allem aber durch viele, viele heitere Glücksmomente und erheiternde Situationen. Das fast magisches Band, das zwischen Eltern und Kind von Anfang an besteht, wird Ihr Leben sehr bereichern und erfüllen und die bedingungslose Liebe, die Sie Ihrem Kind geben, werden Sie tausendfach zurückbekommen, jetzt und später. Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Bedarf

Mit jedem Lebensmonat wird Ihr Kind mobiler und experimentierfreudiger werden, gelegentlich wird es auch mal krank sein oder kleinere Unfälle erleiden. Dies alles gehört zum Wachsen und Werden dazu und ist für eine gute Entwicklung auch unabdingbar.

Als verantwortungsbewusste Eltern wissen Sie aber auch, dass Sie Ihr Kind nicht in jeder Sekunde seines jungen Lebens vor allen Risiken schützen und bewahren können. Vor einer plötzlich auftretenden, schweren Krankheit oder eines schweren Unfalls beispielsweise ist leider niemand gefeit.

Gegen die finanziellen Folgen solch eines Schicksalsschlags können Sie sich und Ihr Kind dagegen weitgehend absichern. So können wir Ihnen die ein oder andere Befürchtung oder Sorge abnehmen - damit Sie den Kopf frei haben und Ihr Elternglück in vollen Zügen und ungetrübt genießen können.

Übrigens gibt es auch für Großeltern viele sinnvolle Möglichkeiten, sich für die Absicherung und/oder Zukunftsvorsorge Ihres Enkelkindes finanziell zu engagieren.

Absicherung unfallbedingter Invalidität

Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings erst bzw. nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direktem Weg hin und zurück. Außerhalb dieser Einrichtungen und auch in der Zeit davor besteht gesetzlich kein Versicherungsschutz. Doch bei Kindern, die z.B die Welt erst neu auf zwei Beinen entdecken wollen und werden, besteht ein hohes Unfallrisiko - alles wird angefasst, vieles auch in den Mund genommen und einfach mal versucht.

Seit vielen Jahren liefern Unfallstatistiken das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passiert. Über die Hälfte davon erleiden Kinder unter fünf Jahren!

Selbst im Falle, dass die Gesetzliche Unfallversicherung leisten muss, die Leistungen sind sehr bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsunfähigkeit von mind. 20% wird hier eine sehr kleine Rente bezahlt. So erhält ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führen kann, dass er selbst nie ein Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu erreichen, können Eltern oder auch Großeltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern, aufgrund einer ausreichend hohen Kapitalleistung. Diese kann dann auch für anfallende Umbaukosten und andere finanzielle Folgen des Unfalls herangezogen werden.

 

Krankheitsbedingte Invalidität

Der eigene Nachwuchs ist das Liebste, was wir haben und deshalb möchten Sie ihm auch bestmöglichen Schutz in allen Lebenslagen bieten. Durch schwere Erkrankungen könnte Ihr Kind schlimmstenfalls derart geschädigt werden, dass die finanzielle Basis seiner Zukunft äußerst unsicher ist.

So gibt es am Vorsorgemarkt viele Lösungen, die neben der unfallbedingten auch eine krankheitsbedingte Invalidität absichern.

So zahlen die Anbieter dieser Vorsorgeprodukte bei schweren Krankheits- oder Unfallfolgen eine monatliche Rente:

  • Ab einer 50%-igen Invalidität nach einem Unfall, oder
  • Bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs wie z.B. Lunge, Niere, Herz oder aber auch bei einer Krebserkrankung, oder
  • Bei Verlust von definierten Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder auch bei Einschränkungen der Mobilität oder des Gebrauchs der oberen Extremitäten, oder
  • Meist auch bei Einstufung in Pflegeklasse 1

Diese Bausteine variieren von Anbieter zu Anbieter und müssen im Detail besprochen werden.

Weitere Möglichkeiten

Sie haben Ihr Kind ausreichend gegen finanzielle Risiken aus schweren Unfällen und Krankheiten abgesichert. Aber auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit (verursacht durch Krankheit oder Unfall) darf keinesfalls außer Acht gelassen werden - es hat neben den schwerwiegenden Folgen für Ihr Kind, auch einschneidende Folgen für Sie, als Eltern.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwar entsprechende Leistungen, diese sind allerdings bei weitem nicht ausreichend. Oftmals bleibt mindestens ein Elternteil zu Hause, wenn eine Pflegebehandlung in den vertrauten vier Wänden überhaupt möglich ist. Das Thema Gehaltseinbußen ist nicht ausreichend in den Gesetzen geregelt.

Doch es gibt die Möglichkeit eine ausreichende Absicherung über eine Pflegezusatzversicherung zu erhalten. So ist es auch möglich, dass ein krank geborenes Kind Versicherungsschutz erhält, wenn die Eltern vorher ausreichend Vorsorge getroffen haben.

"Frisch gebackene" Eltern sind sich sehr bald bewusst, dass Elternsein kein vorübergehender Status ist, sondern vielmehr eine Aufgabe auf Lebenszeit bedeutet. Im Zeitraum bis das Kind eines Tages finanziell auf eigenen Beinen stehen kann werden für den Lebensunterhalt der Familie mehrere hundert Monatseinkommen der Eltern benötigt (240 Monatseinkommen alleine, bis das Kind 20 Jahre alt ist).

Was würde passieren, wenn dieser regelmäßige Geldzufluss eines Tages versiegen würde? Sei es wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer längeren Erkrankung, wegen Berufsunfähigkeit aufgrund eines Burn-Out-Syndroms oder schlimmstenfalls, weil ein Elternteil bei einem Verkehrsunfall zu Tode kommt oder aufgrund eines Krebsleidens verstirbt. Würde ein solcher Fall die Zukunftschancen Ihres Kindes unberührt lassen? Würden Ihre Mittel dann noch ausreichen, um die Absicherung oder Vorsorge Ihres Kindes vollständig zu finanzieren?

Wenn Sie diese Fragen ehrlicherweise verneinen müssen, kann es sinnvoll sein, die Absicherung Ihres Kindes zum Anlass zu nehmen, einmal Ihren eigenen Absicherungsstatus unter dem veränderten Blickwinkel Ihrer Elternschaft zu überprüfen.

Der Gedanke an den eigenen Tod oder den Tod des Partners ist zweifellos schrecklich. Spätestens mit der Elternwerdung ist es aber unausweichlich, sich zumindest einmal für ein paar Stunden Zeit zu nehmen, auch solch einen schlimmen Fall zu regeln. Damit im Fall des Falles wenigstens die finanzielle Existenz des überlebenden Partners und des Kindes nicht zusammenbricht.

Die gesetzliche Rente bezahlt dem überlebenden Ehepartner unter gewissen Voraussetzungen eine kleine bzw. große Witwenrente sowie dem überlebenden Kind eine Waisenrente. Als alleiniges Einkommen sind diese Renten aber vollkommen unzureichend, da sie nicht über ein absolutes Existenzminimum hinausgehen.

So beträgt die große Witwenrente 55%, die kleine lediglich 25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Eigene Einkünfte werden dabei teilweise angerechnet. Die Leistungsdauer der kleinen Witwenrente ist zudem grundsätzlich auf nur zwei Jahre begrenzt. Die durchschnittliche Witwen-/Witwerrente betrug 2014 in den alten Bundesländern für Männer 273 EUR und für Frauen 584 EUR und in den Neuen Bundesländern für Männer 347 EUR und für Frauen 628 EUR (Quelle: Statistik Deutsche Rentenversicherung).
Quelle: VEMA e.G.

Die Waisenrente beträgt 20% (Vollwaisen) bzw. 10% (Halbwaisen) der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen und endet grundsätzlich mit dem 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium spätestens mit Alter.

Eine ergänzende private Hinterbliebenen-Absicherung ist bereits für relativ kleines Geld zu haben. Die Höhe der Todesfallleistung können Sie bis zu gewissen Grenzen selbst bestimmen. Gute Tarife warten zudem mit einer Nachversicherungsgarantie auf, so dass Sie die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen (wie z.B. der Geburt eines weiteren Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Auch gibt es Tarife, in denen beide Elternteile versichert werden können, was günstiger ist, als zwei separate Verträge. Sind die Eltern nicht verheiratet, empfiehlt sich jedoch aus steuerlichen Gründen eine sog. Überkreuzversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer der eine Elternteil und versicherte Person der andere Elternteil ist.

Die gesunde Lebensführung bietet leider keine Garantie dafür, nicht doch an Krebs zu erkranken. Vorsichtiges Verhalten im Straßenverkehr schütz nur bedingt vor der groben Unvernunft mancher Verkehrsteilnehmer. Und jede Arbeit hat ihre Tücken, nicht nur viele handwerkliche Berufe begünstigen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Und in vielen Berufen führen die Verdichtungen und hohen Anforderungen der heutigen Arbeitswelt immer häufiger in die Sackgasse eines Burnout-Syndroms.

Doch das Privileg, allein von den Kapitalerträgen eines großen Vermögens leben zu können, wird nur wenigen Menschen zuteil. Für alle übrigen Menschen ist die eigene Arbeitskraft die einzige konstante Ertragsquelle. Fällt diese für längere Zeit oder dauerhaft aus, bedeutet dies fast immer eine massive Zäsur im Leben der Betroffenen. Meist reduziert sich der finanzielle Rahmen früher oder später auf Sozialhilfe-Niveau. Der gewohnte Lebensstandard bricht weg und auch das gewohnte Leben der Kinder (regelmäßig neue Kleidung, besondere Erlebnisse und Ausflüge mit der Familie, wertige Spielsachen, schöne Urlaube etc.) ändert sich radikal.

Die ersten sechs Wochen einer andauernden Erkrankung erhält der Arbeitnehmer die gesetzlich festgeschriebene Lohnfortzahlung in Höhe des vollen Gehalts. Doch schon ab dem 43. Tag reduziert sich die Auszahlung in aller Regel auf ca. 76-77% des letzten Netto-Einkommens (Krankengeld der gesetzlichen Rentenversicherung). Ab der 78. Woche (nach 1 ½ Jahren) endet auch die Krankengeldzahlung und es wird - bei Vorliegen der Voraussetzungen - Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Dies aber nur, soweit der Betroffene nicht einmal sechs bzw. drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann (halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente). Die Leistungspraxis ist dabei zunehmend restriktiv. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug hier 2014 in den alten Bundesländern 737 EUR für Männer und 702 EUR für Frauen, in den Neuen Bundesländern 676 EUR für Männer und 761 EUR für Frauen (Quelle: Statistik Deutsche Rentenversicherung).

Fazit: Nur, wer sich rechtzeitig und ausreichend privat abgesichert hat, kann den finanziellen Absturz für sich und seine Familie verhindern.

Dieser Baustein fällt eher unter dem Punkt "Selbstschutz".

Dass die Privathaftpflicht die wichtigste aller privaten Versicherungen ist, beschwören selbst die sonst so kritischen Verbraucherzentralen.
In Deutschland gilt der Grundsatz, dass der Verursacher eines Schadens für diesen auch aufkommen muss (BGB §823). Nun ist dieser Sachverhalt bei Kindern etwas anders. Hier kommt es darauf an, ob sie überhaupt schon in der Lage sind die Auswirkungen ihres Handels abzuschätzen.
In Deutschland wird Kindern unter 7 Jahren unterstellt, dass sie das noch nicht können, und daher deliktsunfähig sind.
So ist im folgenden Schadenbeispiel das Kind für den Schaden nicht verantwortlich zu machen: Der 6-jährige Sebastian hat bei Freunden der Familie den Laptop vom Tisch gestoßen.

Nun ist dem Kind keine Schuld nachzuweisen. Was allerdings geprüft werden muss, ob Sie als Eltern ein Verschulden haben, weil Sie ja die Aufsichtspflicht verletzt haben könnten. Nun ist die Rechtslage so, haben die Eltern alles richtig gemacht und sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, dass kein Schadenersatzanspruch gegenüber den Eltern besteht! Diese Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ist übrigens einer der drei Hauptaufgaben einer Privathaftpflichtversicherung (neben Prüfung der Haftpflichtansprüche und Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen -Erstattung des Schadens).

Wenn sich nun aber herausstellt, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, so muss die Privathaftpflichtversicherung auch den Schaden erstatten.

Viele Eltern kommen mit dieser Rechtslage leider nicht immer klar und würden einer Versicherungsgesellschaft niemals offenbaren, dass sie ihre Pflicht der Kinderaufsicht verletzt haben.

Dennoch fühlen sich die Eltern moralisch oftmals dazu verpflichtet den entstandenen Schaden zu bezahlen, da es sich eventuell um Bekannte oder Verwandte handelt. Genau für solche Situationen wäre es sehr von Vorteil, wenn der Baustein "Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder" mitversichert wäre.

Oftmals ist dieser Baustein bereits kostenfrei mitversichert. Dennoch sollte der bestehende Vertrag auf die Klausel überprüft werden.

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